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Das Steuer und die Lupe · Italiano
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Das Steuer und die Lupe – Band 7a

EMAS — Das Haus im Register Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 · konsolidierte Fassung vom 12. Juli 2023 Rechtsstand D · A · CH: 5. Oktober 2026 BAND 7a

Ein Zertifikat hängt an der Wand des Hauses, eine Registrierung steht in einem Verzeichnis, das ihm nicht gehört. Band 7a zeigt, was EMAS über ISO 14001 hinaus verlangt und was die Eigentümerschaft dafür entscheiden muss. 30 Abschnitte, 30 konzeptuelle Karten, Fälle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. 579 Seiten.

579 Pagine

Das Haus im Register

Der Band beginnt in Berchtesgaden. Ein Veranstalter aus Hamburg schickt einen Fragebogen, und in Zeile neun fragt er nach der Registrierungsnummer. Das Haus ist seit Jahren nach ISO 14001 zertifiziert und hat keine. Was dazwischen liegt, ist kein weiteres Papier, sondern eine öffentliche, von einem Umweltgutachter validierte Umwelterklärung mit Zahlen über mindestens drei Jahre, ein Rechtskataster mit Beleg zu jedem Häkchen und eine Eintragung durch eine zuständige Stelle, die vorher die Behörden fragt.

Kapitel 1 — Die Entscheidungen der Eigentümerschaft. Was eine Registrierung von einem Zertifikat unterscheidet, was Teil B des Anhangs II hinzufügt, der Normstand zwischen dem Anhang II und der ISO 14001:2026, Organisation und Standorte, das Haus in der Schweiz und der Weg über einen Mitgliedstaat, Kontext und Nachbarn, Rechtskonformität, Umweltleistung, indirekte Aspekte, das Umweltprogramm mit Betrag und Datum, das Referenzdokument für den Tourismus, die Umwelterklärung eines schlechten Jahres, Logo und Umweltaussagen, die Rechnung der Registrierung und die Wahl zwischen Zertifikat, Registrierung und Umweltzeichen.

Kapitel 2 — Das operative Management. Die erste Umweltprüfung, das Rechtskataster aus den eigenen Bescheiden, die Bewertung der Umweltaspekte, die Kernindikatoren für Energie, Wasser, Abfall, Material, Emissionen und Fläche, Saisonkräfte, der offene Dialog mit Gästen und Nachbarn, Dienstleister und Pächter, Notfallvorsorge, die Daten der Umwelterklärung und die Wochen vor der ersten Begutachtung.

Was verlangt ist und was nur Methode. In jedem Abschnitt trennt eine Tabelle, was die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 verlangt, was das Nutzerhandbuch der Kommission empfiehlt und was nur Methode ist. Die Verordnung steht in der konsolidierten Fassung vom 12. Juli 2023, das Recht der drei Länder zum Stand vom 5. Oktober 2026, mit einem Nachtrag zur Änderung des Umweltauditgesetzes, die am 21. Oktober 2026 in Kraft getreten ist.

Was dieses Buch nicht ist. Es ist keine Beratung und kein gekauftes Rechtskataster, und es empfiehlt nicht, sich registrieren zu lassen. Es sagt an jeder Stelle, was die Verordnung verlangt, damit ein Haus selbst entscheiden kann. Das Arbeitsmaterial der dreißig Abschnitte steht hier auf der Plattform in bearbeitbarer Form zur Verfügung.

Pubblicazione 2026-10-21 Edizione 2026 Formati 1 In attesa di approvazione / Pending approval
Das Steuer und die Lupe – Band 7a
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NEL LIBRO

Contenuto / Contents

La struttura del volume così come presentata nell’edizione pubblicata.

INHALT
  • Vorwort.
KAPITEL 1.
  • 1.1 EMAS als öffentliches System: eine Registrierung ist kein Zertifikat.
  • 1.2 Von ISO 14001 zu EMAS: was hinzukommt.
  • 1.3 Der Normstand: der Anhang II und die ISO 14001:2026.
  • 1.4 Organisation und Standort: was eingetragen wird.
  • 1.5 Ein Haus außerhalb der Union: die Schweiz und die Registrierung aus einem Drittland
  • 1.6 Kontext und interessierte Parteien: das Haus in seiner Umgebung.
  • 1.7 Rechtskonformität: das Versprechen, das eine Behörde gegenliest.
  • 1.8 Umweltpolitik und Umweltleistung: verbessern, was gemessen wird.
  • 1.9 Indirekte Umweltaspekte: Einkauf, Wäscherei, Anreise.
  • 1.10 Umweltziele und Umweltprogramm: Mittel, Fristen, Verantwortliche
  • 1.11 Das Referenzdokument für den Tourismus: Richtwerte ohne Pflicht.
  • 1.12 Die Umwelterklärung: was das Haus öffentlich unterschreibt.
  • 1.13 Logo und Umweltaussagen: was das Haus sagen darf
  • 1.14 Aufwand, Förderung und Erleichterungen: die Rechnung der Eigentümerschaft
  • 1.15 Die Entscheidung der Eigentümerschaft: ISO 14001, EMAS oder ein Umweltzeichen
KAPITEL 2.
  • 2.1 Die erste Umweltprüfung: Bestandsaufnahme eines Hauses.
  • 2.2 Das Rechtskataster eines Hotels: bindende Verpflichtungen ermitteln und bewerten
  • 2.3 Umweltaspekte bewerten: Kriterien für die Bedeutung.
  • 2.4 Energie: Kernindikator, Zähler und der Anteil der erneuerbaren Energien
  • 2.5 Wasser und Abwasser: Zimmer, Küche, Wellness.
  • 2.6 Abfall und Lebensmittelabfälle: Buffet, Küche, Getrenntsammlung.
  • 2.7 Material, Einkauf und Chemikalien.
  • 2.8 Emissionen und Kältemittel: Heizung, Kälte, Fuhrpark.
  • 2.9 Flächenverbrauch und biologische Vielfalt: Garten, Parkplatz, Ufer.
  • 2.10 Beteiligung, Kompetenz und Saisonkräfte.
  • 2.11 Kommunikation und offener Dialog: Gäste, Nachbarn, Behörden.
  • 2.12 Ablauflenkung und Dienstleister: Technik, Wäscherei, Pächter.
  • 2.13 Notfallvorsorge: Heizöl, Chemikalien, Hochwasser.
  • 2.14 Daten für die Umwelterklärung: Zähler, Bezugsgröße, drei Jahre.
  • 2.15 Die Umwelterklärung aktualisieren und das Haus zur Begutachtung führen
  • Nachwort.
  • Quellen und Forschungsmethodik.
  • Glossar.
  • Analytischer Index.
  • Über den Autor.
  • Kontakt.
  • Die Schriftenreihe.
  • Die Online-Plattform..
  • Danksagung.
 
PRIMA DELL’ACQUISTO

Estratti / Extracts

Passaggi selezionati dal libro disponibili per la consultazione.

01 Vorwort Apri / Open

Ein Zertifikat hängt an einer Wand des Hauses. Eine Registrierung steht in einem Verzeichnis, das dem Haus nicht gehört. Das erste Haus, das dieser Band betritt, lernt den Unterschied aus einem Fragebogen. Ein Veranstalter in Hamburg fragt in Zeile neun nach der Registrierungsnummer und nach dem Ort, an dem die Umwelterklärung zu lesen ist. Das Haus in Berchtesgaden schickt sein Zertifikat nach ISO 14001. Die Einkäuferin bedankt sich und erklärt, wonach Zeile neun fragt: ob das Haus in einem öffentlichen Register stehe und wo seine Zahlen veröffentlicht seien. Es steht in keinem.

Dieser Band handelt von EMAS, dem Gemeinschaftssystem der Europäischen Union für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. EMAS ist kein Zertifikat und keine Norm. Es ist ein öffentliches System, das auf einer Verordnung beruht. Zu ihm gehören ein Register, eine Umwelterklärung mit Zahlen, die ein Umweltgutachter validiert, der Nachweis der Rechtskonformität und die Pflicht zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung. Der Band zeigt es an dreißig Fällen aus Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wer die früheren Bände der Reihe kennt, findet dieselbe Bauart wieder. Wer mit diesem beginnt, braucht die anderen nicht.

Ein Zertifikat ist noch keine Rechenschaft

EMAS ist freiwillig. Manche Häuser im deutschsprachigen Raum führen ein Umweltmanagement nach ISO 14001, mit einem Zertifikat an der Rezeption, und andere führen gar keines. Die Frage dieses Bandes ist, was hinzukommt, wenn ein Haus öffentlich für seine Zahlen einsteht.

Das zweite Haus des Bandes gibt die Antwort. Es steht in Melk und ist seit fünf Jahren nach ISO 14001 zertifiziert. Sein Eigentümer hielt die Registrierung für «unser Zertifikat mit einem Logo dazu». Dann stellte ein Umweltgutachter zwei Fragen. Die erste galt dem Wasser je Übernachtung. Verbrauch und Übernachtungen lagen im Haus vor, und geteilt hatte sie nie jemand. Insgesamt war der Verbrauch gesunken, je Übernachtung war er um ein Zehntel gestiegen. Die zweite Frage galt dem Rechtskataster mit seinen dreiundzwanzig Häkchen. Zu einem davon gehörte ein Bescheid mit elf Auflagen, den die Beauftragte nie in der Hand gehabt hatte. Auf dem Tisch lagen eine Zahl, die im Haus niemand gekannt hatte, und ein Häkchen, das niemand belegen konnte.

Auch ISO 14001 verlangt die Verbesserung der Umweltleistung. Ein Zertifikat bestätigt die Konformität des Umweltmanagementsystems mit der Norm. EMAS ergänzt insbesondere die validierte, öffentlich zugängliche Umwelterklärung und die Registrierung. Es verlangt die Antwort in Zahlen, mit Belegen und öffentlich. Wer diese Antwort geben will, entscheidet über mehr als ein Papier: ob das schlechte Jahr gedruckt wird, ob eine abgelaufene Bewilligung der Behörde gemeldet wird, ob im Umweltprogramm ein Betrag steht. Diese Entscheidungen trifft keine Umweltmanagementbeauftragte, und darum beginnt dieses Buch am Tisch der Eigentümer.

Nicht jedes Haus muss sich dafür registrieren lassen. Dieser Band behauptet es an keiner Stelle, und er empfiehlt es auch nicht. Für ein Haus ohne Registrierung ist die Verordnung ein Denkgerüst: eine Kennzahl je Übernachtung, ein Rechtskataster mit Belegen, ein Programm mit Betrag und Datum. Mehrere Häuser dieses Bandes in der Schweiz arbeiten so, nach der Methode einer Gruppe. Weil sie keine Registrierung anstreben, validiert kein Umweltgutachter ihre Zahlen, und das sagt der Band jedes Mal. Für die Häuser, die eine Registrierung anstreben oder halten, ist die Verordnung der Maßstab, an dem sie begutachtet werden. Das Buch ist für beide geschrieben. Es sagt an jeder Stelle, was die Verordnung verlangt, was das Nutzerhandbuch der Kommission empfiehlt, was das Referenzdokument als Richtwert nennt, was nationales Recht ist und was nur eine Methode ist.

Woher dieses System kommt

EMAS wurde 1993 eingeführt. Es war zunächst für einzelne Standorte aus der Industrie und dem verarbeitenden Gewerbe vorgesehen. Mit der ersten Novellierung von 2001 wurde es für Organisationen mit mehreren Standorten geöffnet, weiterhin nur in den Mitgliedstaaten und im Europäischen Wirtschaftsraum. Die geltende Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 vom 25. November 2009, oft EMAS III genannt, geht weiter: Teilnehmen können Organisationen innerhalb und außerhalb der Union. So fasst es der Leitfaden der Kommission von 2011 zusammen. Teilnehmen kann heute jede Organisation, öffentlich oder privat, und damit auch ein Hotel.

Vier Anhänge der Verordnung sind seither neu gefasst worden. Die Anhänge I bis III wurden 2017 neu gefasst und an die EN ISO 14001:2015 angepasst. Teil A des Anhangs II gibt seither die Anforderungen dieser Norm wieder, Teil B fügt hinzu, was EMAS darüber hinaus verlangt. Der Anhang IV über die Umweltberichterstattung wurde 2018 neu gefasst.

Um die Verordnung stehen zwei Texte der Kommission, die für ein Hotel zählen. Artikel 46 sieht branchenspezifische Referenzdokumente vor, mit bewährten Praktiken, Indikatoren und Leistungsrichtwerten; das für die Tourismusbranche stammt von 2016. Derselbe Artikel verlangt ein Nutzerhandbuch. Die geltende Fassung ist ein Beschluss vom November 2023 und nennt sich selbst nicht rechtsverbindlich. In Deutschland und Österreich gilt die Verordnung unmittelbar, begleitet vom Umweltauditgesetz und vom Umweltmanagementgesetz. In der Schweiz gilt sie nicht.

Der Rechtsstand dieses Bandes

Dieser Band gibt die Verordnung und das Recht zum Stand vom 5. Oktober 2026 wieder, ergänzt um die im Quellenapparat datierten redaktionellen Prüfungen vom 6. Oktober 2026. Die folgende Übersicht nennt die Texte, auf denen er steht, was sich vor diesem Stichtag bewegt hat oder sich gerade bewegt, und die Abschnitte, in denen es behandelt wird.

Rechtsstand am 5. Oktober 2026

  Was Stand Im Band
EU Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, konsolidierte Fassung vom 12. Juli 2023 geltend; zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/1199 ganzer Band
EU Anhänge I bis III in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1505; Anhang IV in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/2026 geltend; Anhang II Teil A gibt die EN ISO 14001:2015 wieder 1.3, 1.12, 2.14
— ISO 14001:2026 vierte Ausgabe, veröffentlicht am 15. April 2026; Anpassung der Anhänge der Verordnung am Stichtag nicht gefunden 1.3
EU Beschluss (EU) 2023/2463, Nutzerhandbuch geltend; nicht rechts­verbindlich ganzer Band
EU Beschluss (EU) 2016/611, Referenz­dokument für die Tourismus­branche zu berücksichtigen; Richtwerte keine Pflicht; herangezogene Angaben am deutschen EUR-Lex-Text geprüft, 6. Oktober 2026 1.11; auch 1.9, 2.4 bis 2.7, 2.14
EU Beschluss 2011/832/EU, Leitfaden zur Registrierung von außerhalb der Union im Nutzerhandbuch von 2023 genannt 1.5, 2.7
EU Beschluss (EU) 2017/175, EU-Umweltzeichen für Beherbergungs­betriebe Kriterien gültig bis 31. Dezember 2027 nach Beschluss (EU) 2024/3179; kein Teil von EMAS 1.15
EU Richtlinie (EU) 2024/825, Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäfts­praktiken Nationale Umsetzungsmaßnahmen seit 27. September 2026 anzuwenden; die Richtlinie ist kein unmittelbar geltender EMAS-Rechtsakt 1.13
EU Verordnung (EU) 2024/573, fluorierte Treibhausgase geltend; Artikel 5 (Dichtheitskontrollen) am 20. Oktober 2026 nachgeprüft, übriger Text nicht gelesen 2.8
D Umweltauditgesetz Register bei den Kammern; amtlicher Portaltext geprüft am 6. Oktober 2026; geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 13. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 304), in Kraft seit 21. Oktober 2026; Nachtrag in den Quellen 1.1, 1.3, 1.4, 1.5, 1.7, 1.12, 1.13, 2.15
A Umweltmanagement­gesetz RIS-Fassung vom 6. Oktober 2026 für die angeführten EMAS-Regelungen geprüft; zuständige Stelle beim Bundesministerium, Prüfung durch das Umweltbundesamt 1.1, 1.2, 1.4, 1.5, 1.7, 1.10, 1.12, 1.14, 2.2, 2.11, 2.15
CH Verordnung gilt nicht Teilnahme nur über die Registrierung in einem Mitgliedstaat 1.5, 2.3, 2.7, 2.12
D A CH Umweltrecht des Hauses: Wasser, Abfall, Chemikalien, Kältemittel, Bau, Naturschutz in den Tabellen beim Titel genannt; Einzelheiten im geltenden Text DACH-Tabellen der Abschnitte

 

Wie jeder dieser Texte gelesen wurde, steht im Abschnitt über die Quellen. Mehrere Zeilen dieser Übersicht werden sich ändern, bevor viele Leser das Buch in Händen halten. Die wichtigste ist die dritte. Der Anhang II nennt eine Ausgabe der Norm, die zurückgezogen ist. Ob und wann die Kommission ihn an die neue Ausgabe anpasst, hat die Recherche zu diesem Band nicht gefunden. Der Band schreibt der Verordnung keinen Inhalt zu, den sie am Stichtag nicht trägt. Er trennt, was im Anhang steht, von dem, was in der neuen Ausgabe der Norm steht, und macht diese Trennung dort sichtbar, wo sie zählt.

Zur letzten Zeile gehört ein Wort der Offenheit. Das Umweltrecht der drei Länder außerhalb von EMAS nennt dieser Band zum größten Teil nur beim Titel, ohne Paragraf, Schwelle und Frist. Was ein Wasserrecht, ein Abfallrecht oder ein Baurecht im Einzelnen verlangt, liest das Haus im geltenden Text oder erfragt es bei der Behörde.

Die vorgesehenen Updates

Aus diesem Stand folgt ein redaktionelles Vorhaben. Für Änderungen der Anhänge oder der Verordnung ist ein datiertes, unterzeichnetes Update auf der Online-Plattform vorgesehen; angestrebt sind neunzig Tage nach der Änderung. Die tatsächliche Bereitstellung und der jeweils verfügbare Stand sind auf der Plattform zu prüfen. Es sagt, was sich Abschnitt für Abschnitt geändert hat und was ein registriertes Haus neu bearbeiten muss und was nicht. Es nennt den Zeitplan eines Übergangs, sobald einer veröffentlicht ist. Dasselbe gilt für jede Änderung des Rechts der drei Länder, die eine Zeile der Tabellen dieses Bandes überholt.

Vorgesehen ist ein frei zugängliches Update, auch ohne Anmeldung. Es soll dem Leser die Änderungen erschließen, ohne dass er dafür einen zweiten Band erwerben muss.

Dafür ist der Band gebaut. Jeder Abschnitt enthält eine feste Tabelle mit den Ankern im Recht der drei Länder, in Spalten für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Eine Tabelle lässt sich online aktualisieren, ohne die Prosa anzutasten. Wo sich ein Paragraf, eine Zuständigkeit oder der Stand eines Textes verschiebt, ändert sich eine Zelle; das Argument des Abschnitts bleibt.

Für wen dieses Buch ist

Für die Eigentümerin, die in einem Fragebogen eine Zeile beantworten soll und merkt, dass ihr Zertifikat die Frage nicht trifft. Für den Direktor, der das schlechteste Jahr lieber nicht gedruckt sähe. Für die Assistentin, die für eine Umweltprüfung drei Monate bekommt und zwei Tage in der Woche. Für den technischen Leiter, der die Keller kennt und dafür keine Stunde bekommen hat. Für die Hausdame, die nach der Wäsche nie jemand gefragt hat. Für die Etagenkraft, die seit zwei Jahren weiß, warum eine Kennzahl steigt, und der auf der Etage nie jemand geantwortet hat. Für den Gärtner, den vor dem Bau des Parkplatzes nur jemand fragte, wo die Wasserleitung liegt. Für den Hauswart einer Fremdfirma, der eine Lüftung verstellt, weil ihm die Regel des Hauses nie übergeben wurde. Für die Empfangsleiterin, die das Umweltmanagement seit dem Herbst neben dem Empfang führt. Und für den Nachtportier, der den Hauptzähler um zwei und um vier Uhr abliest.

Drei Tatsachen über Hotels bestimmen alles in diesem Buch. Die erste: Verbrauch gehört in einem Hotel keiner Abteilung. Wasser, Energie und Abfall entstehen überall im Haus und werden an einer einzigen Stelle bezahlt, in der Buchhaltung. Der Zähler sitzt dort, wo abgerechnet wird, und nicht dort, wo ein Abteilungsleiter etwas ändern kann. Küche, Schwimmbad und Zimmer hängen hinter demselben Hauptzähler. Wer wissen will, woraus eine Zahl besteht, muss in den Keller gehen und den Menschen fragen, der ihn kennt.

Die zweite: Ein Hotel verkauft unter einem Dach Nächte, Mahlzeiten, Saaltage und Saunabesuche, und lückenlos gezählt wird nur die Übernachtung. An der Zahl, durch die geteilt wird, hängt, was eine Kennzahl sagt. In einem Haus dieses Bandes mit einem neuen Kongresssaal war der Energieverbrauch je Übernachtung um knapp neunundzwanzig Prozent gestiegen und je «Gästetag» um knapp zweiundfünfzig Prozent gesunken. Beide Zahlen waren richtig gerechnet, und keine beschrieb, was im Haus geschehen war.

Die dritte: Was das Haus verlässt, verschwindet aus seinen Zahlen und nicht aus der Welt. Die Wäsche wird achtzig Kilometer weiter gewaschen, das Restaurant ist verpachtet, die Technik betreut eine Fremdfirma, der Gast reist mit dem Auto an. Die Zähler des Hauses messen, was innerhalb der Mauern geschieht. Jede Arbeit, die ein Haus abgibt, verbessert deshalb seine Kennzahl, ob irgendwo ein Liter weniger fließt oder nicht.

Die Sache selbst fügt eine vierte hinzu. Unter diesem Band liegen Texte von verschiedenem Gewicht. Die Verordnung bindet das Haus, das registriert ist oder es werden will. Das Nutzerhandbuch der Kommission bindet nicht. Das Referenzdokument für den Tourismus ist zu berücksichtigen, und seine Richtwerte sind nicht zu erfüllen. Das nationale Umweltrecht bindet jedes Haus, ob registriert oder nicht. Ein guter Teil der Irrtümer in diesem Buch entsteht, wenn ein Haus diese Gewichte verwechselt. Der Eigentümer eines Thermalhotels sagte an einem Morgen beides: erst «Dann sind wir nicht konform», dann «Dann können wir es weglassen». Darum nennt jeder Abschnitt den Text, aus dem eine Aussage stammt.

Was dieses Buch ist, und was es nicht ist

Es ist ein Leitfaden aus der Praxis für den Weg eines Hotels zu EMAS und für die Führung eines Umweltmanagements, das seine Zahlen veröffentlicht. Es ist keine Beratung, es verkauft keine Vorlage, und es sagt Ihnen nicht, ob Ihr Haus registriert würde. Das beurteilen ein Umweltgutachter, der das Haus und seine Akten gesehen hat, und danach die zuständige Stelle. Das Buch empfiehlt keinen Umweltgutachter, keinen Berater und kein Zeichen, und es empfiehlt auch die Registrierung nicht. Diese Entscheidung trifft die Eigentümerschaft, und die Aufgabe des Buches ist, dass sie sie in Kenntnis der Sache trifft.

Es ist auch keine Rechtsberatung. Das Recht dreier Länder steht in diesem Band als Anker, in einer Tabelle, mit dem Stand, zu dem es gelesen wurde. Wo das Buch sagt, was verlangt ist, sagt es das als Anforderung und nennt Artikel oder Anhang. Wo es zu einer Methode rät, sagt es, dass es eine Methode ist und dass andere Methoden ebenso taugen. Diese Unterscheidung steht auf der Seite und nicht in einer Fußnote.

Über EMAS laufen sichere Behauptungen um. EMAS sei die ISO 14001 mit einem Logo dazu. Die Eintragung bestätige, dass ein Haus alle Vorschriften einhält. Wer die Richtwerte des Referenzdokuments nicht erreiche, werde nicht eingetragen. Wer registriert sei, dürfe das Logo überall verwenden, auch auf einem Produkt. Ein kleines Haus werde nur alle vier Jahre begutachtet. Ein Hotel müsse seinen Verbrauch durch die Übernachtungen teilen. Jede dieser Behauptungen wird in diesem Band am Text gemessen, und keine besteht so, wie sie umläuft.

Zu den Anforderungen der Norm kommen Teil B des Anhangs II, drei weitere Anhänge und die Begutachtung. Die zuständige Stelle muss überzeugt sein, dass kein Nachweis für einen Verstoß vorliegt, und das ist weniger als ein Zeugnis der Rechtstreue. Die Richtwerte sind zu berücksichtigen und nicht zu erfüllen. Das Logo darf nicht auf Produkte und Verpackungen. Längere Abstände gibt es nur auf Antrag und nur, wenn der Umweltgutachter drei Bedingungen bestätigt. Und die Übernachtung ist im Anhang IV eines von sechs Beispielen für die Zahl, durch die geteilt wird.

Dasselbe gilt in der Gegenrichtung. Wo das Buch etwas gesucht und nicht gefunden hat, schreibt es, dass es nicht gefunden wurde, und nicht, dass es das nicht gibt. Nicht gefunden hat die Recherche eine Anpassung der Anhänge an die ISO 14001:2026. Sie hat nicht ermittelt, wie viele Hotels registriert sind und ob ein Umweltgutachter mit einer Zulassung für die Schweiz und das Gastgewerbe verfügbar ist. Eine nationale Vorgabe für die Zahl, durch die ein Hotel teilt, hat sie in den gelesenen Teilen der beiden Gesetze nicht gefunden. Echtes Salz statt falscher Brühwürfel: Das ist der Grundsatz, an dem jede Aussage dieses Bandes gemessen ist.

Jeder Fall darin ist eine Zusammensetzung. Dreißig Abschnitte führen in achtundzwanzig Häuser an achtundzwanzig Orten, dreizehn in Deutschland, elf in Österreich und vier in der Schweiz. Eines davon, in Berchtesgaden, betritt der Band dreimal: am Anfang, am Ende des ersten Kapitels und am Ende des zweiten. Eingetragen ist es auch am Ende des Bandes nicht, denn darüber entscheidet nach dem Urteil des Umweltgutachters die zuständige Stelle. Keiner der Fälle ist der Bericht über die Geschichte eines wirklichen Hotels, jeder ist zusammengesetzt aus Mustern, die in Jahrzehnten internationaler Hotellerie immer wiederkehren. Die Beträge, die zu einem Fall gehören, sind Modellannahmen: In den Modellrechnungen steht es ausdrücklich, in den Erzählungen gilt es ebenso. Keiner ist ein Branchenwert.

Der Ort zählt in diesem Band auf zwei Weisen. Er ändert das Problem. In Heidelberg und in Meißen steht bei Hochwasser der Fluss im Keller. In Bad Hofgastein und in Bad Waltersdorf läuft Thermalwasser durch die Becken. In Pörtschach gehören hundertvierzig Meter Ufer zum Grundstück. Und er ändert das Recht und den Weg. In Deutschland führt eine Kammer das Register, und die Umweltbehörden können sich vor der Eintragung äußern. In Österreich geht der Antrag an das Bundesministerium, und das Umweltbundesamt prüft. In der Schweiz gilt die Verordnung nicht: Ein Haus dort kann nur über die zuständige Stelle eines Mitgliedstaats teilnehmen, der solche Eintragungen vorsieht. Wo ein Fall an einer solchen Grenze hängt, sagt es das Buch. …

02 2.7 Material, Einkauf und Chemikalien Apri / Open

Leitfrage Könnten Sie heute sagen, wie viele Kilogramm Reinigungsmittel Ihr Haus im Jahr einkauft und wie viele Portionspackungen es beim Frühstück ausgibt? Und stünde in Ihrer Umwelterklärung beim Material «nicht relevant»: Womit würden Sie es begründen?

 

Eröffnung

Am letzten Dienstag im Januar ging Giulia Bernasconi ins Untergeschoss, weil die Hausdame Marta Pedrini ein zweites Regal verlangt hatte. Bernasconi ist Direktorin eines Hotels in Bellinzona mit hundertzwölf Zimmern, zweihundertvierundzwanzig Betten und zweiundsechzig Mitarbeitern. Das Haus gehört einer Tessiner Familie und keiner Gruppe, und es zählte im Vorjahr 36.500 Übernachtungen. In Pedrinis Lager standen die Kanister in zwei Reihen auf dem Boden, weil auf dem Regal kein Platz mehr war.

Bernasconi hatte Daniel Keller mitgenommen, den Qualitätsleiter und Umweltmanagementbeauftragten, und Keller trug den Entwurf der ersten Umwelterklärung unter dem Arm. Das Haus bereitet eine Registrierung nach EMAS vor. Weil die Verordnung in der Schweiz nicht gilt, muss der Antrag an die zuständige Stelle eines Mitgliedstaats gehen, der Eintragungen aus Drittländern vorsieht (Abschnitt 1.5). Mit einem Umweltgutachter ist das Haus im Gespräch. Ob er eine Zulassung erhält, die auf die Schweiz lautet, ist offen.

Auf Seite neunzehn standen die Kernindikatoren. Fünf der sechs Bereiche hatten eine Tabelle mit drei Jahren. In der Zeile Material stand ein Satz: «Nicht relevant. Das Haus ist ein Dienstleistungsbetrieb und verarbeitet keine Rohstoffe.» Keller hatte ihn aus der Umwelterklärung eines Ingenieurbüros übernommen.

Bernasconi fragte, wie viele Produkte hier stünden. Pedrini zählte: vierzig, von fünf Lieferanten. Vierzehn waren für die Zimmer bestimmt, zwölf für Küche und Spülküche, acht für die Böden und sechs für die Technik. Vier der vierzig waren Sanitärreiniger für dieselbe Aufgabe. Siebzehn Etiketten trugen ein Gefahrenpiktogramm. Im Ordner in ihrem Büro lagen Sicherheitsdatenblätter für sechsundzwanzig Produkte.

Im Trockenlager nebenan standen die Kartons für das Frühstück: Butter, Konfitüre, Honig, Frischkäse und Kaffeerahm, jede Portion einzeln verpackt. An einem vollen Tag frühstücken zweihundertvierundzwanzig Gäste, im Jahresmittel sind es hundert. Bernasconi rief den Einkäufer Luca Ferrari an und fragte, wie viel von alledem das Haus im Jahr verbrauche. Ferrari nannte sofort zwei Beträge: 29.200 Franken für Reinigungsmittel und 30.660 Franken für Portionspackungen. In Kilogramm könne er es nicht sagen. Sein System kenne Artikel, Gebinde und Preise.

Ferrari brauchte zwei Arbeitstage. Am Donnerstag lag seine Liste vor, gerechnet aus den Bestellungen des Vorjahres und den Gebindegrößen. Das Haus hatte 2.555 Kilogramm Reinigungsmittel eingekauft, Liter als Kilogramm gezählt, also siebzig Gramm je Übernachtung. Dazu kamen 219.000 Portionspackungen, sechs auf jedes der 36.500 Frühstücke. Sie wogen 4.380 Kilogramm, ein Zehntel davon Folien, Becher und Deckel. Über die vier Warengruppen der Liste waren es gut 136 Tonnen Material, 3,73 Kilogramm je Übernachtung.

Bernasconi legte die Liste neben Seite neunzehn. Sie fragte Keller, womit er seinen Satz begründen würde, wenn ein Gutachter die Begründung lesen wolle. Keller sagte, ein Hotel stelle nichts her. Pedrini sagte, was in ihrem Lager stehe, laufe jeden Tag durch hundertzwölf Bäder in die Kanalisation. Bis zu diesem Donnerstag hätte Keller im Haus niemand widersprechen können.

«Nicht relevant» ist in einer Umwelterklärung das Ergebnis einer Bewertung. In Bellinzona stand der Satz im Entwurf, bevor im Lager jemand gezählt hatte.

 

Das Problem

Der erste Fehler ist, die Ausnahme vor der Bewertung zu schreiben. Die Verordnung erlaubt, einen Kernindikator wegzulassen, wenn die Organisation nach einer Bewertung der Auffassung ist, dass er für ihre bedeutenden Umweltaspekte und Umweltauswirkungen nicht relevant ist. Sie verlangt dann eine klare und begründete Erklärung. Kellers Satz beschreibt, was das Haus ist. Was durch das Haus hindurchgeht, hatte er nicht geprüft.

Der zweite Fehler steckt in Kellers Satz selbst: Er setzt Material mit Rohstoff gleich. Ein Hotel dieser Größe kauft jeden Tag Lebensmittel, Getränke, Reinigungsmittel, Papier und Artikel für das Bad. Es verarbeitet davon wenig und verwendet alles. Nach dem verwendeten Material fragt der Kernindikator.

Der dritte Fehler liegt in Ferraris System, und Ferrari hat ihn nicht gemacht. Die Warenwirtschaft führt 2.300 Artikel von einundsiebzig Lieferanten mit Stückzahl und Preis. Das Gewicht steht, wenn überhaupt, im Artikeltext: «Kanister 10 l», «Eimer 8 kg». Ein eigenes Feld gibt es nicht, weil bis zu diesem Januar niemand danach gefragt hatte. Ferrari wird an Franken gemessen.

Der vierte Fehler ist das Lager von Pedrini. Es ist gewachsen, weil immer nur etwas hinzukam. Ein Vertreter lässt ein Muster da, eine neue Kraft schwört auf das Produkt ihres früheren Hauses, der Küchenchef bestellt einen Grillreiniger nach. Jeder dieser Schritte war vernünftig, und keiner strich ein altes Produkt. Eine Liste der vierzig gab es nicht. Das Verzeichnis des Hauses war das Regal.

Der fünfte Fehler betrifft den Ordner. Pedrini hatte die Sicherheitsdatenblätter abgelegt, wie sie kamen. Für vierzehn Produkte lag keines vor, und bei den übrigen hatte niemand geprüft, ob das Blatt zur gelieferten Ware passte. In Kellers Verzeichnis der Umweltaspekte standen die vierzig Produkte in einer einzigen Zeile: «Reinigungsmittel, Bedeutung gering».

Der sechste Fehler geschieht auf der Etage, an jedem Morgen. Die Mitarbeiterinnen der Hausdame dosieren mit dem Schuss aus dem Kanister. Pedrini ließ in der Woche darauf auf einem Stockwerk nachmessen. Das Etikett des Bodenreinigers sieht zwanzig Milliliter auf einen Eimer von acht Litern vor. Gemessen wurden im Mittel fünfundvierzig. Niemand hatte den Frauen ein Maß gegeben, und wer unsicher ist, nimmt mehr.

Der siebte Fehler liegt drei Jahre zurück und bei Bernasconi selbst. Damals fehlten im Frühstücksservice zwei Kräfte, und sie ließ das Buffet auf Portionspackungen umstellen. Entschieden wurde über Personal, Hygiene und Preis. Dass damit 219.000 Verpackungen im Jahr durch das Haus gehen, stand in keiner Vorlage. Sie erscheinen heute im Abfall, und dort rechnet sie niemand dem Einkauf zu.

Unter allen sieben liegt eine strukturelle Tatsache. Energie und Wasser kommen durch eine Leitung, und an der Leitung hängt ein Zähler. Material kommt an der Rampe an, bestellt von vier Abteilungen und gebucht in Franken auf Kostenstellen. Es verlässt das Haus durch den Abfluss, durch die Tonne und mit dem Gast. Jede Abteilung kennt ihr Budget, und keine kennt das Gewicht ihrer Bestellungen. Ein Haus, das seine Umweltleistung von den Zählern her aufbaut, findet beim Material nichts vor und hält die Lücke für einen Befund.

Tabelle 1 — Was der Entwurf sagt und was die Bestellungen zeigen

Warengruppe Bestellungen des Vorjahres Je Übernachtung
Lebensmittel und Getränke 127.750 kg; darin 219.000 Portionspackungen mit 4.380 kg 3,5 kg
Reinigungsmittel, 40 Produkte 2.555 kg, Liter als Kilogramm gezählt 70 g
Papier, Hygienepapier, Drucksachen 4.745 kg 130 g
Artikel für das Bad der Gäste 1.095 kg 30 g
Summe der vier Gruppen 136.145 kg 3,73 kg
Zeile Material im Entwurf «nicht relevant» keine Zahl

 

Das Prinzip

Für das Material ist das Bestellsystem der Zähler des Hauses. Die Arbeitsweise, die daraus folgt, ist Methode dieses Buches. Die Verordnung schreibt keinen Weg vor. Der Einkauf liest die Bestellungen eines Jahres aus, ergänzt das Gewicht und summiert nach Warengruppen. Dann wählt das Haus aus, über welche Materialien es berichtet, und teilt durch die Übernachtungen. Bestellt ist nicht verbraucht: Schwankt der Lagerbestand merklich, gehört die Inventur in die Rechnung.

Das Gewicht ist die eigentliche Arbeit. Es steht im Artikeltext oder im Produktdatenblatt des Lieferanten, sonst zeigt es die Waage an der Rampe. Ferrari wog nicht 2.300 Artikel. Er ordnete sie nach der bestellten Menge und begann oben. In Bellinzona trugen 310 Artikel neun Zehntel der Masse. Den Rest schätzte er je Warengruppe und schrieb dazu, dass es eine Schätzung ist. Ein Feld «Kilogramm je Einheit» im Artikelstamm erspart dieselbe Arbeit im nächsten Jahr.

Welche Materialien Schlüsselmaterialien sind, lässt die Verordnung offen. Dieses Buch schlägt drei Fragen vor. Gehört das Material zu den größten Massenströmen des Hauses? Hat es gefährliche Eigenschaften, gleich in welcher Menge? Hängt an ihm ein bedeutender Umweltaspekt, den das Haus mit dem Einkauf verändern kann? In Bellinzona führt die erste Frage zu den Lebensmitteln und Getränken mit vierundneunzig Prozent der Masse. Die zweite führt zu den Reinigungsmitteln, die keine zwei Prozent der Masse ausmachen, die dritte zu den Portionspackungen, zum Papier und zu den Artikeln im Bad.

Für die Reinigungsmittel genügt die Jahresmenge nicht. Das Haus führt ein Verzeichnis mit einer Zeile je Produkt: Aufgabe, Lieferant, Jahresmenge, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt mit Datum, Dosierung, Lagerort. An dieser Liste zeigt sich, was im Regal niemand sieht: vier Produkte für dieselbe Aufgabe. Die Regel dieses Buches lautet: ein Produkt je Aufgabe. Jedes gestrichene Produkt ist ein Datenblatt, eine Dosierung und eine Unterweisung weniger. Dieselbe Liste braucht die Notfallvorsorge (Abschnitt 2.13).

Der Verbrauch entsteht bei der Dosierung. Eine Dosierstation gibt die Dosis vor, auch der Aushilfe an ihrem ersten Tag (Abschnitt 2.10). Was die Kilogramm danach beweisen, ist begrenzt. Ein Konzentrat wiegt weniger als das verdünnte Produkt und belastet das Abwasser deshalb nicht weniger. Was ein Produkt enthält, sagt das Sicherheitsdatenblatt. Ein Umweltzeichen nach ISO Typ I zeigt, dass es festgelegten Kriterien genügt. Neben dem Gewicht führt das Haus deshalb den Anteil der eingekauften Menge mit einem solchen Zeichen.

Bei den Portionspackungen stehen zwei Größen gegeneinander. Offene Ware spart Verpackung. Sie kann am Buffet mehr Reste hinterlassen (Abschnitt 2.6), und sie kostet Arbeit beim Füllen und Spülen. Entschieden wird je Artikel und nach einem Versuch, in dem das Haus beides wiegt: die Verpackung und die Reste.

Was müsste ein Haus belegen, das «nicht relevant» schreibt? Es müsste seine Materialien gezählt und nach den eigenen Kriterien bewertet haben (Abschnitt 2.3). Es müsste zeigen, dass weder ihre Masse noch ihre Gefährlichkeit noch der Abfall, der aus ihnen wird, zu einem bedeutenden Umweltaspekt beitragen. Ob die Begründung trägt, prüft der Umweltgutachter. Für die Direktion folgt daraus eine Verteilung der Arbeit: Der Einkauf liefert die Kilogramm, Hausdame und Küchenchef führen das Verzeichnis, der Umweltmanagementbeauftragte rechnet und begründet. Der Eigentümerschaft bleibt die Entscheidung, welches Frühstück der Gast vorfindet.

Tabelle 2 — Fünf Schritte vom Bestellsystem zum Kernindikator

Schritt Wer und womit Ergebnis
Bestellungen von zwölf Monaten auslesen Einkäufer; Warenwirtschaft alle Artikel mit Stückzahl und Lieferant
Gewicht je Einheit ergänzen Einkäufer; Artikeltext, Produktdatenblatt, Waage Kilogramm je Artikel; Schätzungen gekennzeichnet
Nach Warengruppen summieren Umweltmanagementbeauftragter Massenströme, der größte zuerst
Schlüsselmaterialien auswählen Umweltmanagementbeauftragter mit Hausdame und Küchenchef Auswahl mit Begründung; Zahl A je Material
Durch die Übernachtungen teilen Umweltmanagementbeauftragter Zahl R, drei Jahre, soweit Daten vorliegen

 

Für das Material hat ein Hotel keinen Zähler. Es hat Bestellungen, und die rechnen in Franken, bis jemand das Gewicht dazuschreibt.

 

Was die Verordnung sagt

Dieser Abschnitt stützt sich auf den Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, Teil C, auf die Nummern 4, 4.1 und 4.2 ihres Anhangs I und auf den Anhang II Teil A Nummer A.8.1, in der konsolidierten Fassung vom 12. Juli 2023. Was folgt, ist das, was die Verordnung verlangt, in den eigenen Worten dieses Buches.

Nach Teil C Nummer 1 berichtet die Organisation in der Umwelterklärung und in der aktualisierten Umwelterklärung über ihre bedeutenden direkten und indirekten Umweltaspekte, mit Kernindikatoren und spezifischen Indikatoren. Die Indikatoren müssen die Umweltleistung unverfälscht darstellen und den Vergleich von Jahr zu Jahr erlauben, über mindestens drei Jahre, soweit die Daten vorliegen. Zu jedem Indikator definiert die Organisation kurz den Anwendungsbereich: die organisatorischen und materiellen Grenzen, die Anwendbarkeit und das Berechnungsverfahren.

Nummer 2 nennt sechs Schlüsselbereiche: Energie, Material, Wasser, Abfall, Flächenverbrauch in Bezug auf die biologische Vielfalt und Emissionen. Die Berichterstattung über die Kernindikatoren ist nach dem Wortlaut obligatorisch. Der Text lässt eine Ausnahme zu, und sie ist enger, als Kellers Satz annimmt. Die Organisation kann die Relevanz der Indikatoren im Rahmen ihrer bedeutenden Umweltaspekte und Umweltauswirkungen bewerten. Ist sie der Auffassung, dass ein Kernindikator oder mehrere dafür nicht relevant sind, muss sie dazu keine Informationen übermitteln. Dann muss die Umwelterklärung eine klare und begründete Erklärung enthalten. Die Stelle unterscheidet nicht zwischen direkten und indirekten Aspekten, und die Art des Betriebs nennt sie nicht als Grund.

Jeder Kernindikator besteht aus drei Zahlen: A für die gesamten jährlichen Inputs oder Outputs, B für einen jährlichen Referenzwert der Tätigkeit, R für das Verhältnis von A zu B. Alle drei sind anzugeben. Beim Material ist die Zahl A der jährliche Massenstrom der verwendeten Schlüsselmaterialien, ausgenommen Energieträger und Wasser. Das deutsche Nutzerhandbuch spricht von «relevanten Materialien». Dieses Buch bleibt beim Wort der Verordnung. Anzugeben ist vorzugsweise nach Gewicht oder Volumen oder in anderen branchenüblichen Einheiten. Verschiedene Arten von Materialien sollen in geeigneter Weise getrennt angegeben werden. Unter den Beispielen für die Zahl B nennt der Anhang die Übernachtungen (Abschnitte 1.8 und 2.14).

Dass der Einkauf in das System gehört, hat der Abschnitt 1.9 an den Nummern 4 und 4.2 des Anhangs I gezeigt. Für das Lager kommt die Nummer 4.1 hinzu. Unter den direkten Aspekten nennt sie die Nutzung von Rohstoffen und von Zusatz- und Hilfsstoffen. Bei der Erfassung soll auch das Risiko von Umweltunfällen berücksichtigt werden, mit dem Beispiel des Chemieunfalls. Nach Anhang II Nummer A.8.1 legt die Organisation betriebliche Kriterien für ihre Prozesse fest und steuert sie danach. Ihre Umweltanforderungen an die Beschaffung bestimmt sie, soweit angemessen, und die wesentlichen teilt sie den externen Anbietern mit.

Tabelle 3 — Behauptung und Befund

Behauptung In der Verordnung? Klarstellung
Ein Dienstleistungsbetrieb darf den Kernindikator Material weglassen. So nicht Die Berichterstattung ist obligatorisch. Wer nach einer Bewertung der Auffassung ist, dass der Indikator für seine bedeutenden Umweltaspekte und Umweltauswirkungen nicht relevant ist, muss dazu keine Informationen übermitteln. Er begründet das klar in der Umwelterklärung (Anhang IV C.2 Buchst. a).
Der Kernindikator misst die Materialeffizienz. So nicht Die Zahl A ist der jährliche Massenstrom der verwendeten Schlüsselmaterialien, ausgenommen Energieträger und Wasser. Das Verhältnis R kommt hinzu (C.2 Buchst. b und c).
Die Verordnung legt fest, über welche Materialien ein Hotel berichtet. Nein Sie verlangt die Schlüsselmaterialien und bestimmt sie nicht. Die Organisation definiert den Anwendungsbereich jedes Indikators (C.1).
Die Verordnung verlangt ein Chemikalienverzeichnis mit Sicherheitsdatenblättern. Nein Sie nennt keines von beiden. Verlangt sind die Ermittlung der Aspekte (Anhang I Nr. 4 und 4.1) und betriebliche Kriterien (Anhang II A.8.1).
Der Referenzwert eines Hotels ist die Übernachtung. Zum Teil Die Übernachtungen stehen unter den Beispielen. Die Zahl B bestimmt die Organisation nach fünf Kriterien (C.2 Buchst. d).
Das Haus muss Umweltanforderungen an seinen Einkauf bestimmen. Ja Soweit angemessen, und die wesentlichen teilt es den externen Anbietern mit (Anhang II A.8.1).

 

Die zweite Zeile ist mehr als eine Frage des Namens. Das deutsche Nutzerhandbuch überschreibt den Bereich mit «Materialeffizienz», der geltende Anhang mit «Material». Das Wort Effizienz legt eine Kennzahl nahe, die mit klügerem Wirtschaften besser wird. Verlangt ist zuerst eine Menge.   …

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Abschnitt 1.1 EMAS als öffentliches System — Arbeitsmaterial

Die Frage nach dem Register beantworten: eine fremde Umwelterklärung neben dem eigenen Zertifikat.

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Abschnitt 1.2 Von ISO 14001 zu EMAS — Arbeitsmaterial

Die Lücke zwischen Zertifikat und Registrierung vermessen: Teil B des Anhangs II und der Beleg zu jedem Häkchen.

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Abschnitt 1.3 Der Normstand — Arbeitsmaterial

Den Normstand klären: die Tabelle vom Anhang II her, Zeile für Zeile.

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Abschnitt 1.4 Organisation und Standort — Arbeitsmaterial

Organisation und Standorte festlegen: alle Orte, auch die ohne Gäste, mit ihren Zählern.

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Abschnitt 1.5 Ein Haus außerhalb der Union — Arbeitsmaterial

Ein Haus außerhalb der Union einordnen: die Fragen an zuständige Stelle und Zulassungsstelle.

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Abschnitt 1.6 Kontext und interessierte Parteien — Arbeitsmaterial

Den Kontext beschreiben: der Ort, die Ordner, und je interessierter Partei eine Zeile.

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Abschnitt 1.7 Rechtskonformität — Arbeitsmaterial

Die eigene Rechtslage kennen, bevor ein Dritter fragt: jeder Bescheid gelesen, jede Frist mit einem Namen.

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Abschnitt 1.8 Umweltpolitik und Umweltleistung — Arbeitsmaterial

Die Umweltleistung zur Sache der Eigentümerschaft machen: der Abstand jeder Kennzahl zum Ausgangsjahr.

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Abschnitt 1.9 Indirekte Umweltaspekte — Arbeitsmaterial

Die indirekten Umweltaspekte in das Verzeichnis bringen: was eingespart und was nur verlagert wurde

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Abschnitt 1.10 Umweltziele und Umweltprogramm — Arbeitsmaterial

Das Umweltprogramm prüfbar machen: je Maßnahme ein Betrag, ein Datum, ein Name.

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Abschnitt 1.11 Das Referenzdokument für den Tourismus — Arbeitsmaterial

Das Referenzdokument berücksichtigen: die Praktiken ordnen und die eigenen Zahlen danebenstellen.

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Abschnitt 1.12 Die Umwelterklärung — Arbeitsmaterial

Die Umwelterklärung eines schlechten Jahres freigeben: die Regel vor dem Ergebnis, das Vorwort zuletzt.

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Abschnitt 1.13 Logo und Umweltaussagen — Arbeitsmaterial

Logo und Umweltaussagen ordnen: jede Stelle des Logos, jede Aussage mit ihrer Quelle.

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Abschnitt 1.14 Aufwand, Förderung und Erleichterungen — Arbeitsmaterial

Die Rechnung der Registrierung aufstellen, mit den Erleichterungen, die einen Antrag verlangen.

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Abschnitt 1.15 Die Entscheidung der Eigentümerschaft — Arbeitsmaterial

Zwischen Zertifikat, Registrierung und Umweltzeichen wählen: zuerst die Frage, dann die Preise.

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Abschnitt 2.1 Die erste Umweltprüfung — Arbeitsmaterial

Die erste Umweltprüfung als Projekt organisieren: jeder Zähler einer Tätigkeit zugeordnet.

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Abschnitt 2.2 Das Rechtskataster eines Hotels — Arbeitsmaterial

Das Rechtskataster aus den eigenen Papieren aufbauen: je Auflage eine Zeile, mit Nachweis und Namen.

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Abschnitt 2.3 Umweltaspekte bewerten — Arbeitsmaterial

Die Umweltaspekte bewerten: Kriterien, Schwellen und Rechenregel auf einem Blatt.

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Abschnitt 2.4 Energie — Arbeitsmaterial

Den Kernindikator Energie aufbauen: das Zählerverzeichnis, Erzeugung und Bezug getrennt.

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Abschnitt 2.5 Wasser und Abwasser — Arbeitsmaterial

Die Wasserbilanz aufstellen: die Ablesung in der Nacht und die Wege des Abwassers.

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Abschnitt 2.6 Abfall und Lebensmittelabfälle — Arbeitsmaterial

Vom Behälter zum Gewicht kommen: zwei Wiegewochen und vier Eimer für die Lebensmittelabfälle.

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Abschnitt 2.7 Material, Einkauf und Chemikalien — Arbeitsmaterial

Den Kernindikator Material aus den Bestellungen aufbauen, dazu das Verzeichnis der Reinigungsmittel.

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Abschnitt 2.8 Emissionen und Kältemittel — Arbeitsmaterial

Die Treibhausgasbilanz aufbauen: jede Kälteanlage mit Kältemittel, Füllmenge und Logbuch.

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Abschnitt 2.9 Flächenverbrauch und biologische Vielfalt — Arbeitsmaterial

Die Flächen erfassen und fortschreiben: der Plan im Maßstab und der Gang mit dem Gärtner.

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Abschnitt 2.10 Beteiligung, Kompetenz und Saisonkräfte — Arbeitsmaterial

Saisonkräfte einweisen und beteiligen: die Karte am Arbeitsplatz und die Antwort auf jeden Vorschlag.

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Abschnitt 2.11 Kommunikation und offener Dialog — Arbeitsmaterial

Den Weg einer Mitteilung von außen einrichten: eine einzige Liste, ohne Pflichtfeld Zimmernummer.

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Abschnitt 2.12 Ablauflenkung und Dienstleister — Arbeitsmaterial

Die Regeln des Hauses zu den Dienstleistern bringen: die Liste von der Arbeit her.

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Abschnitt 2.13 Notfallvorsorge — Arbeitsmaterial

Die Notfallvorsorge für die Umwelt aufbauen: je Ereignis ein Blatt, geplant für die schwächste Besetzung.

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Abschnitt 2.14 Daten für die Umwelterklärung — Arbeitsmaterial

Die Daten der Umwelterklärung belegen: je Zahl ein Datenblatt, und die Probe auf den Nenner.

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Abschnitt 2.15 Die Umwelterklärung aktualisieren und das Haus zur Begutachtung führen — Arbeitsmaterial

Die Wochen vor der ersten Begutachtung ordnen: Bericht und Entwurf nebeneinander.

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Ganzer Band Prüf-Checklisten der dreißig Abschnitte

Alle 240 Fragen in der Reihenfolge des Buches, mit Antwortliste, Nachweisspalte und Auswertung je Abschnitt.

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Ganzer Band Modellrechnungen der dreißig Abschnitte

Je Abschnitt ein Blatt: die Annahmen des Buches neben einer Spalte für die eigenen Zahlen des Hauses.

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Ganzer Band DACH-Anker — laufende Fassung

Alle Angaben der Tabellen 5 nach Abschnitt und Land, Stand 5. Oktober 2026, mit Spalten für geltende Angabe, Datum und Quelle.

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Ganzer Band Rechtsstand von Verordnung und Recht — laufende Fassung

Die Übersicht des Vorworts (Stand 5. Oktober 2026) mit Spalten für den aktuellen Stand; erster Eintrag: Änderung des Umweltauditgesetzes, in Kraft seit 21. Oktober 2026.

L’AUTORE
Francesco Dore

Francesco Dore

Autore e ricercatore indipendente

Francesco Dore è autore e ricercatore indipendente. Il suo lavoro nasce dall’incontro tra esperienza professionale, studio dei sistemi di gestione, hotellerie e ricerca applicata. Nei suoi libri utilizza un approccio basato sull’analisi dei processi, sul confronto delle fonti e sull’osservazione delle conseguenze reali delle decisioni organizzative.

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